VERA wird in den drei teilnehmenden Ländern in verschiedener Weise umgesetzt und wurde von den zuständigen nationalen Behörden noch nicht vollständig integriert. Diese Seite bietet detaillierte Informationen über die für die einzelnen Länder geltenden Antragsverfahren. Außerdem wird erklärt, wie eine VERA-Verifizierungsurkunde dabei helfen kann, Zugang zum jeweiligen Markt zu bekommen.
Niederlande | Dänemark | Flandern | ||
Gibt es ein nationales Antrags-verfahren, das VERA anerkennt? | Ja | Ja | Derzeit ist VERA noch nicht offiziell anerkannt | |
Welche VERA-Protokolle sind anerkannt? | Abluftreinigungs-systeme,
Tierhaltungs- und Management-systeme |
Gülleseparatoren gelten den dänischen Gesetzen und Vorschriften zufolge nicht als separate Mittel zur Verminderung von Ammoniak- und Geruchs-emissionen | Die flämischen Autoritäten sind mit VERA vertraut und untersuchen noch, wie von VERA verifizierte Technologien anerkannt werden können | |
Sind weitere Angaben oder Prüfungen erforderlich? | Ja, z. B. zusätzliche Messungen und Angaben zu den landwirtschaftlichen Rahmen-bedingungen | Nein | Ja, z. B. müssen Messungen in mechanischen gelüfteten Ställen stattfinden und es werden Angaben zu den landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen verlangt |
Information Deutschland: In Deutschland gibt es kein nationales Antragsverfahren für innovative landwirtschaftliche Technologien. Jedes Bundesland entscheidet, wann eine emissionsmindernde Technologie auf dem lokalen Markt zugelassen wird. Daher gibt es keine nationalen Anforderungen.
Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Seite präsentierten Informationen Änderungen und souveränen Entscheidungen der Staaten unterliegen. Dadurch kann es vorkommen, dass die Informationen nicht auf dem neuesten Stand sind. VERA bemüht sich, die Seite regelmäßig zu aktualisieren.
Nationale Antragsverfahren
Niederlande
In den Niederlanden gibt es drei landesweite Systeme, um die Verminderung der Ammoniak-, Geruchs- und Feinstaubemission zu prüfen: die Regelung über Ammoniak und Viehzucht (RAV), die Regelung über Geruchsbelästigung und Nutztierhaltung (RGV) und die Feinstaubregelung für innovative Ställe. Zuständige Stelle ist der niederländische Unternehmerverband (RVO) im Auftrag des niederländischen Ministeriums für Infrastruktur und Wasserwirtschaft. Die technische Beratung bezüglich der Anträge erfolgt durch den technischen Beratungspool (TAP). Die derzeitige Regelung wird im Moment überarbeitet.
Nationale Verifizierungsregelung
Regelung über Ammoniak und Viehzucht (RAV)
Regelung über Geruchsbelästigung und Nutztierhaltung (RGV)
Feinstaubregelung für innovative Ställe
Name des Verfahrens
Antragsweg zur Regelung über Ammoniak und Viehzucht
Antragsweg zur Regelung über Geruchsbelästigung und Tierhaltung
Website
Ammoniak und Geruch
Feinstaub
Schwerpunktemissionen
Ammoniak, Geruch und Feinstaub